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Hinweise

Wichtige Hinweise – bitte unbedingt beachten!

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich zu unseren AGB arbeiten.

Wir sind professionelle Holzentlacker, jedoch keine Materialsachverständigen. Aus diesem Grund können wir bei den uns zur Verfügung gestellten Materialien nicht in allen Fällen erkennen, um welches Material es sich handelt, in welchem Alterungs- oder Zersetzungszustand sich dieses befindet und welche Verarbeitung erfolgt ist. Grund für diese Nichtkenntnis kann zum Beispiel ein mehrschichtiger Farbauftrag sein.
Als Besteller/in tragen Sie daher das Risiko, dass sich das von Ihnen an uns übergebene Material nicht zum Ablaugen bzw. Entlacken eignet. Für Schäden, die aus diesem Grund entstehen, haften wir nicht. Um Sie dennoch vor Schäden zu schützen, erhalten Sie die folgenden Hinweise:

1. Untergrundbeschaffenheit: Holz ist bekanntlich von ungleicher Beschaffenheit und auch unterschiedlich der Zersetzung unterworfen. Im Korpus eines Möbels können morsche Holzteile vorhanden sein, die einfach mit Lack überpinselt wurden und erst nach dem Ablaugen zutage treten.
Die Reaktion der Lauge mit der im Holz vorhandenen Gerbsäure führt zu Verfärbungen. Der Charakter von Obsthölzern wird damit irreparabel zerstört.
Bei sehr dick aufgetragenen Farbschichten und/ oder morschem Holz können in Vertiefungen und Fugen Farbreste verbleiben.
Einige Holzarten werden faserig, insbesondere wenn sie Witterungsbedingungen ausgesetzt waren.

2. Trotz intensiver Spülmaßnahmen ist es nicht immer möglich, sämtliche bei der Neutralisation entstandenen Salze aus den Holzteilen auszuspülen. Restsalze können in diesem Fall die Holzstruktur beschädigen, unter extremen Bedingungen sogar zerstören. Dies ist dann möglich, wenn bereits vor der Abbeizung die Oberfläche der Holzteile Schäden wie Pilzbefall oder Einwirkung von UV-Licht aufwiesen. Ähnliche Schäden können bei Holzteilen auftreten, die mit dunklen Holzlasuren behandelt wurden.
Im Holz verbleibende Restsalze sind stark hygroskopisch und werden bei Einwirkung hoher Luftfeuchtigkeit an die Holzoberfläche gezogen. Sie nehmen dann auf dem Holz weiße Schleier wahr. Eine Behandlung durch Abbürsten und Nachwaschen mit Wasser und Essigzusatz hilft hier. Um die Schleierbildung gänzlich auszuschließen dürfen die Hölzer nicht offenporig behandelt werden. Sinnvoll sind daher Anstrichmaterialien, die das Holz porendicht abschließen. Dies beachten Sie bitte besonders bei Holzbauteilen und -möbeln wie z.B. Fenstern, Klappläden oder Garteneinrichtungen, die der Witterung ausgesetzt sind.
Für dieses „Ausblühen“ können wir in keinem Fall Haftung übernehmen. Sie haben daher vor einer Oberflächenbeschichtung die Endneutralisierung und eine entsprechende Oberflächenbehandlung selbst zu übernehmen.

3. Durch den Ablaugeprozeß dringt Feuchtigkeit in das Holz ein. Es ist unbedingt darauf zu achten, daß vor der Nachbearbeitung eine entsprechende Austrocknung erfolgt.

4. Beachten Sie bitte, dass furniertes Holz nicht schadlos abgelaugt werden kann. Prüfen Sie deshalb selbst vor Auftragsvergabe, ob die von Ihnen angelieferten Materialien furniert oder massiv sind.

5. Auch für verleimtes Holz können wir keine Gewähr übernehmen, denn es kann passieren, dass die Verleimung dem Ablaugeprozeß nicht standhält.

6. Bei Glaseinsätzen, die nicht genügend Bewegungsfugen innerhalb des Rahmens aufweisen, können Spannungsrisse durch den Ablaugevorgang entstehen. Das Glas selbst wird durch die Lauge nicht angegriffen, Bleiverglasungen jedoch in jedem Fall. Bitte überprüfen Sie das vor Auftragsvergabe.

7. Metallteile bitte vor Übergabe an uns ausbauen. Gleiches gilt für Sicherheitsschlösser und auch für Schranktüren. Bei Nichtentfernung werden diese durch die Lauge oberflächlich angegriffen. Ganz wichtig ist, daß Sie uns bei der Auftragserteilung angeben, ob die Materialien teilweise aus Aluminium bestehen, denn Aluminium nimmt in der Lauge Schaden und ist daher gesondert zu behandeln.

8. Prüfen Sie vor einer Weiterbehandlung, ob sich der freigelegte und entlackte Untergrund für eine Neubeschichtung eignet. Für farbige oder getönte Decklackierungen sind unbedingt alkalibeständige Buntpigmente zu verwenden.

9. Wir können für lose Teile, Applikationen, Schlüssel oder Glasbruch keine Haftung übernehmen.

10. Frische und/oder nicht richtig haftende Oberflächen können sich bei der Wurmbehandlung lösen/abheben. Das gleiche gilt für Bierlacke. In diesem Fall übernehmen wir keinerlei Haftung.

Wenn Sie die vorgenannten Hinweise beachten, minimieren Sie Ihr eigenes Schadensrisiko und wir erhalten uns eine zufriedene Kundschaft.